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Urteil über die Bereitstellung elektronischer Bücher in Bibliotheken

Anlass für das Urteil gab ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Eugen Ulmer Verlag und der TU Darmstadt. Die TU Darmstadt digitalisierte in ihrem Besitz befindliche Bücher ohne Genehmigung des Verlags und stellte diese ihren Nutzern an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung. Nutzer konnten die Dokumente von den elektronischen Leseplätzen aus drucken oder auf einem USB Stick speichern. Hierauf hin klagte der Verlag, der der TU Darmstadt ein digitalisiertes Exemplar auch als E-Book angeboten hatte, was die TU Darmstadt mit Berufung auf die Urheberrechtsschranke §52b UrhG nicht in Anspruch nehmen wollte.

Nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürften Bücher, die sich im Besitz einer Bibliotheken befinden, digitalisiert und zur Verfügung gestellt werden können, nicht jedoch für Ausdrucke oder das Abspeichern auf USB Sticks bereitgestellt werden. Ein abschließender Entscheid des Bundesgerichtshof (BGH) im April 2015 lehnte die Klage nun vollständig ab und gab der TU Darmstadt Recht in vollem Umfang mit der Begründung, dass keine missbräuchliche Nutzung der zur Verfügung gestellten Digitalisate festzustellen oder zu vermuten sei.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels und der Deutsche Bibliotheksverband reagierten sehr unterschiedlich auf diese Entscheidung. Während dieses neue Urteil den Bibliotheken nun mehr Handlungsspielraum bei der Zugänglichmachung von Forschungs- und Lehrmaterial lässt, sieht der Börsenverein hierin eine ernsthafte Bedrohung für zukünftige wissenschaftliche Publikationen. Es steht noch offen, ob der Börsenverein gemeinsam mit dem Ulmer Verlag eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einlegt.

Das Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse und Informationssysteme hat im Auftrag des BKM eine Studie zur „Bestandsaufnahme zur Digitalisierung von Kulturgut und Handlungsfelder“ veröffentlicht. Die Studie ist in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Kultureinrichtungen, Digitalisierungszentren und Experten in Deutschland entstanden und berücksichtigt internationale Praxisberichte. Das IAIS ermittelte den Digitalisierungsbedarf deutscher Bibliotheken, Archive und Museen und beleuchtetet ebenfalls Fragen, die das Digitalisierens von Texten oder Bildern betreffen.

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